Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024

Einladung zur Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024

Donnerstag, 5. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Schulhaus Oberhünigen

Traktanden

1. Budget 2025
a) Festsetzung Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz 2025
b) Genehmigung Budget 2025

2. Revision Wasserversorgungsreglement per 01.11.2025
Genehmigung

3. Revision Reglement Löschgebühren für netzunabhängige Anlagen (NULE) per 01.11.2025
Genehmigung

4. Jungbürger-Ehrung

5. Verschiedenes

Aktenauflage
Beide Reglemente liegen gestützt auf Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h. vom 31. Oktober bis 2. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2025 liegt ebenfalls 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt der Gemeinde Mitte November 2024.

Folgende Unterlagen können auch in Papierform bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden:
Budget 2025
Wasserversorgungsreglement gültig ab 01.11.2025 - Auflageexemplar
Reglement Löschgebühren für netzunabhängige Anlagen (NULE), gültig ab 01.11.2025 - Auflageexemplar

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage ab Publikation, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 16. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Oberhünigen, im Oktober 2024
Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten


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Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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