Einladung zur Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024
Donnerstag, 5. Dezember 2024, 20.00 Uhr, Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Budget 2025
a) Festsetzung
Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und
Liegenschaftssteuersatz 2025
b) Genehmigung
Budget 2025
2. Revision Wasserversorgungsreglement per 01.11.2025
Genehmigung
3. Revision Reglement Löschgebühren für
netzunabhängige Anlagen (NULE) per 01.11.2025
Genehmigung
4. Jungbürger-Ehrung
5. Verschiedenes
Aktenauflage
Beide
Reglemente liegen gestützt
auf Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden
Gemeindeversammlung, d.h. vom 31. Oktober bis 2. Dezember 2024, in der Gemeindeverwaltung,
Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2025
liegt ebenfalls 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur
Einsichtnahme auf. Kurzerläuterungen zu
den Geschäften erfolgen im Infoblatt der Gemeinde Mitte November 2024.
Folgende Unterlagen können auch in Papierform bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden:
Budget 2025
Wasserversorgungsreglement gültig ab 01.11.2025 - Auflageexemplar
Reglement Löschgebühren für netzunabhängige Anlagen (NULE), gültig ab 01.11.2025 - Auflageexemplar
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse
der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden
(Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen
Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine
Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die
Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der
Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10
Tage ab Publikation, respektive
Zustellung der Erläuterungen (Art. 41
und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der
Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach
der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 16. Dezember 2024 bis 6.
Januar 2025, in der
Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während
der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim
Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde
wohnen.Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter
umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person
vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Oberhünigen, im Oktober 2024
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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