Dienstleistung | Formular/Link |
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Todesschein / Todesurkunde ![]() Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). Ein Todesschein / eine Todesurkunde wird durch das betreffende Zivilstandsamt ausgestellt. | ![]() |
Heimatausweis ![]() Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort mit einem Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen den Heimatausweis gerne zu. Sie können das Dokument online bestellen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:
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Handlungsfähigkeitszeugnis ![]() Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) einer Person bestätigt. Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, reichen Sie ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein. | ![]() |
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis ![]() Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer Bürger und Bürgerinnen. Er wird durch die Wohnsitzgemeinde bei Volljährigkeit oder nach einem Zuzug ausgestellt und ist während der Dauer des Wohnsitzes aufzubewahren. Der Aufenthaltsausweis dient als Meldebestätigung für Wochenaufenthalter. Er wird nach dem Zuzug ausgestellt. Sofern sich die Angaben auf dem Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis durch ein zivilstandrechtliches Ereignis oder durch einen Umzug innerhalb der Gemeinde ändern, stellt die Einwohnerkontrolle automatisch einen neuen Ausweis zu. Bei Verlust des Ausweises wird ein kostenpflichtiges Duplikat ausgestellt. Gebühren Duplikat Fr. 20.00 | ![]() |
Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung ![]() Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Für eine Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung können Sie im untenstehenden Onlineformuar alle Angaben ausfüllen und an uns übermitteln. Die Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00. | ![]() |
Betreibungsauskunft / Betreibungsregisterauszug ![]() Betreibungsauskünfte und -Registerauszüge werden durch das Betreibungs- und Konkursamt erteilt. Für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Oberhünigen ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland zuständig. | ![]() |
Strafregisterauszug ![]() Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen. | ![]() |
Pass und Identitätskarte ![]() Benötigen Sie einen neuen Pass oder eine Identitätskarte, oder laufen Ihre Ausweispapiere demnächst ab? Die Ausweisbestellung erfolgt ausschliesslich über eines der sieben Ausweiszentren. Alle Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie über den nachfolgenden Link. | ![]() |
Datensperre im Einwohnerregister ![]() Sie haben die Möglichkeit für sich eine Datensperre zu beantragen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Somit erteilen wir keine Auskünfte über Ihre registrierten Personendaten (ausgenommen sind Amtsstellen wie Gerichte, Polizei, etc.). Bitte füllen Sie dazu das Gesuch um Datensperre aus und senden dieses zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte resp. Ihres Passes an die Gemeindeverwaltung Oberhünigen. Eine Datensperre gilt nur für die die Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistersystemen (GERES), nicht jedoch andere Daten, die sich beim Kanton, bei der Kirchgemeinde oder bei einem Gemeindeverband befinden. | ![]() |
Ausweis über den registrierten Familienstand ![]() Diese Dokumente dienen schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse. Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen. Zuständig für die Ausstellung des Familienscheines ist das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | ![]() |
Eheschein / Trauungsurkunde ![]() Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). | ![]() |
Familienausweis / Familienbüchlein ![]() Der Familienausweis (ehem. Familienbüchlein) belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. | ![]() |
Personenstandsausweis ![]() Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht. Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes. Ausländische Staatsangehörige bestellen die Bestätigung über den registrierten Personenstand beim Zivilstandsamt des Wohnortes. | ![]() |
Geburtsanzeige / Geburtsschein / Geburtsurkunde ![]() Geburtsanzeige
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Bestattung ![]() Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Das untenstehende Merkblatt enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung und die Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern. Die Gemeinde Oberhünigen hat das Bestattungswesen dem Gemeindeverband Grosshöchstetten abgetreten, welcher für die Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil verantwortlich ist. Die Gemeindeverwaltung Oberhünigen regelt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen die Formalitäten für Bestattungen auf dem Friedhof Zäziwil. | ![]() |
Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige ![]() Herzlich willkommen in der Gemeinde Oberhünigen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn Sie sich also nur während der Woche in unserer Gemeinde aufhalten, die Wochenenden aber in Ihrer Wohnsitzgemeinde verbringen, melden Sie sich bitte mit einem Heimatausweis bei uns an. | ![]() |
Umzug innerhalb der Gemeinde ![]() Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Oberhünigen muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder mit dem Onlineformular "Umzug online melden" erledigen. Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Niederlassungsausweis retour oder melden Sie sich persönlich mit ihm am Schalter der Einwohnerkontrolle. Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises | ![]() |
Hund ![]() Hundehaltung Detaillierte Angaben zu den Pflichten als Hundehalterin oder Hundehalter sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:
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Arbeitslosigkeit ![]() Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung findet direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV statt. Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Offene Fragen und Unklarheiten können vor Ort von RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeitern rasch und kompetent beantwortet werden. | ![]() |
Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft) ![]() Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung? Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden. Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder senden Sie uns die Dokumente per Post. Bearbeitungsgebühr Gemeinde CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet). | ![]() |
Baugesuch / Baubewilligung ![]() Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen:
In den untenstehenden Rubriken finden Sie Antworten auf diese Fragestellungen. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne darüber Auskunft. Kontaktieren Sie uns frühzeitig. Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen, Dokumente und Formulare rund um das Thema Bauen sowie eine Checkliste für die Baueingabe. Die übergeordneten, rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion. | ![]() |
Benützung Schulhaus Oberhünigen ![]() Die Gemeinde Oberhünigen vermietet den Schulhaus-Saal mit der dazugehörigen Infrastruktur für Anlässe, Feste, Feiern usw. Es steht ebenfalls eine kleine Küche zur Verfügung. | |
Wegzug für Staatsangehörige anderer Länder ![]() Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Oberhünigen in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich bitte spätestens am Tag des Wegzugs persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Gemeindeverwaltung ab. Sie haben sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden. | ![]() |
Wegzug für Schweizer Staatsangehörige ![]() Sie beabsichtigen aus der Gemeinde wegzuziehen? Dann bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- resp. Aufenthaltsausweis mit. Merkblatt für Auslandschweizer | ![]() |
Anmeldung / Zuzug für Staatsangehörige anderer Länder ![]() Herzlich willkommen in der Gemeinde Oberhünigen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an. Für den Zuzug werden folgende Unterlagen benötigt:
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Tageskarte Gemeinde ![]() Die Gemeinde Oberhünigen bietet keine Tageskarten an. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhünigen haben jedoch die Möglichkeit über die Gemeinde Zäziwil Tageskarten zu beziehen. Telefon: 031 710 33 33 E-Mail | ![]() |
Arbeits- und Stundenrapport / Spesenabrechnung ![]() Arbeits- und Stundenrapport Spesen |
Gemeindeverwaltung Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.00 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.00 - 14.00 | durchgehend |
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