Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)

Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)

Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung?

Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.

Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden.

Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder senden Sie uns die Dokumente per Post.

Bearbeitungsgebühr Gemeinde CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet).

Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)
Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten


Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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