Neue Gewässerräume - Sicherung des Raumbedarfs von oberirdischen Gewässern

Das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz verlangt von den Kantonen die Ausscheidung von Gewässerräumen an allen oberirdischen Gewässern. Für die Festlegung sind die Gemeinden zuständig, welche den Gewässerraum verbindlich in ihrer Richt- und Nutzungsplanung definieren müssen. Dadurch sollen die natürlichen Funktionen, der Hochwasserschutz sowie die Nutzung der Gewässer (Unterhalt und Erholungsraum) gesichert werden. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Schmalz AG und das Planungsbüro Panorama AG mit den technischen und planerischen Arbeiten beauftragt.

Bisher wurde im Baureglement ein Bauabstand zum Gewässer definiert. Neu wird der Gewässerraum als Korridor im Zonenplan Gewässerräume grundeigentümerverbindlich festgelegt. Dieser umfasst sowohl das Gerinne als auch die beiden Uferbereiche.

Gewässerräume - Ansicht

Bestimmung des Gewässerraumes
Die Breite des Gewässerraumes auf Hoheitsgebiet von Oberhünigen wurde nach der bundesrechtlichen resp. kantonaler Gesetzgebung für jeden Gewässerabschnitt anhand der natürlichen Gerinnesohlenbreite (nGSB) und der Natürlichkeit des Gewässers ermittelt:

Natürliche Gerinnesohlebreite (nGSB)

Gewässerraumbreite

- Kleiner als 2 m

- 11 m

- 2 bis 15 m

- 2.5 x nGSB + 7 m

- Grösser als 15 m

- eGSB* + 30 m (mind. 45 m)

(* eGSB = effektive Gerinnesohlebreite)

Bei Fliessgewässern im Wald wurden keine Gewässerräume ausgeschieden.

Festlegung des Gewässerraumes in überbauten Gebieten
Im Zonenplan werden dicht überbaute Gebiete entlang von Gewässern ausgeschieden. Für diese Gebiete werden reduzierte Gewässerräume festgesetzt. Die Gemeinde sichert sich dadurch die Planungssicherheit für Grundeigentümer im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen.

Für Oberhünigen wird das Siedlungsgebiet entlang des Bärbaches im Bereich Lochmatt augeschieden. Für das dicht überbaute Gebiet am Bärbach wird die Gewässerraumbreite bei 4.0 m, je hälftig ab Gewässerachse festgehalten. 

Mitwirkung
Die Planunterlagen lagen vom 30. August bis und mit 1. Oktober 2018 öffentlich zur Mitwirkung auf. Innerhalb dieser Frist sind keine Eingaben eingereicht worden.

Vorprüfungen
Die Planunterlagen wurden durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung im Laufe des Jahres 2019 vorgeprüft.Aufgrund des Vorprüfungsberichtes mussten diverse Anpassungen vorgenommen und Genehmigungsvorbehalte bereinigt werden. Der Gemeinderat hat die Unterlagen anfangs Februar 2020 zu einer zweiten Vorprüfung an das Amt für Gemeinden und Raumordnung weitergeleitet. Auch die zweite Vorprüfung hat noch einmal Änderungen an den Planungsgrundlagen zur Folge.

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat die Planungs-Grundlagen am 4. Juni 2020 zu Handen der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 lagen der Zonenplan Gewässerräume, die Änderung des Baureglementes und der Erläuterungsbericht 30 Tage, d.h. vom 11. Juni bis 13. Juli 2020 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Planungsunterlagen wurden keine Einsprachen beim Gemeinderat eingereicht.

Genehmigung
Die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 26. August 2020 haben die Änderungen der Zonenpläne Gewässerräume Süd und Nord sowie des Baureglementes genehmigt. Zudem wurde ein Nachkredit von CHF 10'000.00 für die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung in der Ortsplanung genehmigt. Der Verpflichtungskredit für die Planungsarbeiten beträgt somit Total CHF 28'000.00.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat mit Verfügung vom 28. November 2020 die Teilrevision der Ortsplanung, Umsetzung Gewässerräume, in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz genehmigt. Die Genehmigung umfasst die von der Gemeindeversammlung Oberhünigen am 26. August 2020 beschlossene Teilrevision des Baureglementes und die Zonenpläne Gewässerräume Süd und Nord.

Sämtliche genehmigten Planunterlagen traten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Genehmigungs-Unterlagen:

Änderung Baureglement
Zonenplan Gewässerräume Nord
Zonenplan Gewässerräume Süd
Erläuterungsbericht (informativ)



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