Amtliche Vermessung Oberhünigen Los 4
Das Vermessungswerk der Gemeinde Oberhünigen basiert teilweise noch auf über hundertjährigen Kartonplänen. In den Jahren 2007 - 2009 und 2015 - 2017 wurden mit den Losen 2 und 3 die Gebiete Lochmatt - Dörfli – Chornberg und Aebersold neu erhoben. Der Gemeinderat Oberhünigen hat nun beschlossen, im restlichen Gemeindegebiet mit noch vorliegender provisorischer Numerisierung (PN), eine Ersterhebung (Neuvermessung) durchzuführen. Mit dem Los 4 wird ein den heutigen Ansprüchen und Vorschriften genügendes Vermessungswerk erstellt. Der Auftrag für diese Arbeiten wurde der Schmalz Ingenieur AG, Konolfingen, erteilt.
Perimeter Oberhünigen Los 4
Betroffen
ist das Gebiet Siglisbach, Gässli, Wildeneybad, Juntholz bis Toppwald
Die Arbeiten im Gelände wurden von Mitte April 2022 bis Frühling 2023 durchgeführt.
Gemäss dem kantonalen Geoinformationsgesetz (KGeoIG) werden die Kosten der eigentlichen Vermessung von Gemeinde, Kanton und Bund getragen. Die Kosten der vorangehenden Vermarkungsrevision sind jedoch gemäss Art. 58 Abs. 1 und 3 an die Grundeigentümer zu überwälzen. Die Gemeinde kann Beiträge leisten. Der Gemeinderat hat grundsätzlich beschlossen, auf die Weiterverrechnung von Grundeigentümerbeiträgen an die Vermarkungskosten zu verzichten, da diese Kostenanteile voraussichtlich gering ausfallen.
Verschiedene angewandte Verfahren in der Ersterhebung Oberhünigen, Los 4:
1. Landwirtschaftlich genutztes Gebiet
Jeder Grenzpunkt wird aufgesucht. Fehlende Grenzpunkte werden rekonstruiert und mit einem Stein oder einem Messingbolzen neu versichert. Mangelhafte Grenzpunkte werden verbessert (schräge Steine, lose Bolzen). Die Grenzpunkte werden für die bessere Auffindbarkeit mit Farbe oder einem Pfahl markiert. Gemeindestrassen, welche nicht mehr innerhalb der Grundstückgrenzen liegen, werden bereinigt.
2. Waldgebiet
Im Wald werden aus Kostengründen generell keine Grenzpunkte abgesteckt oder wiederhergestellt. Es werden auch nur vereinzelte Grenzpunkte gemessen. Die bestehenden digitalen Daten werden auf die gemessenen Grenzpunkte eingepasst und entzerrt. Eine Grenzpunktrekonstruktion im Wald ist auf Wunsch und auf Kosten des Grundeigentümers im Rahmen der Ersterhebung möglich. Kosten pro Marchstein CHF 430.80 inkl. Mwst.
Generell in beiden Gebieten:
- Grenzbereinigungen können im Zusammenhang mit der Ersterhebung ohne Notar und zum Teil kostenlos durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Schmalz Ingenieur AG Kontakt auf, damit die Arbeiten gut vorbereitet werden können. Die Möglichkeit solcher Grenzbereinigungen besteht nur während der laufenden Ersterhebung. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
Verfahrensgrundsätze
Beispiele Grenzbereinigungen
Öffentliche Auflage nach Abschluss der Vermessungsarbeiten.
Die öffentliche Auflage fand in der Zeit vom 16. Mai bis 5. Juli 2024 statt. Es wurden keine Einsprachen eingereicht.
Genehmigung
Das Amt für Geoinformation des Kantons Bern hat das Vermessungswerk, Los 4, mit Verfügung vom 24. Juli 2024 genehmigt und im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert. Innerhalb der Frist sind keine Beschwerden eingegangen. Das Grundbuchamt Bern-Mittelland wurde somit angewiesen, die betroffenen Geometergeschäfte als rechtsgültig zu erklären.
Die Amtliche Vermessung ist somit abgeschlossen.
Kontakt
Vermessungsbüro
Schmalz Ingenieur AG
Kurt Forster
Kirchweg 1
3510 Konolfingen
Tel. 031 790 22 22
kurt.forster@schmalzing.ch
https://schmalzing.ch/
Kontakt Gemeinde
Gemeindeverwaltung Oberhünigen
Marlis Lanz
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Tel. 031 710 33 32
marlis.lanz@zaeziwil.ch
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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