Im Dezember 2019 hat die Feldschützengesellschaft auf eigene Kosten das Schützenhaus vollständig abgerissen und das Grundstück wiederhergestellt. Ebenfalls wurde das Baurecht für das Schützenhaus z.G. der Feldschützen im Grundbuch gelöscht.
Die Voruntersuchung des belasteten Bodens wurde im Laufe des Jahres 2019 durch das Geologiebüro Kellerhals + Häfeli AG, Bern, durchgeführt. Die Beurteilung des Amtes für Wasser und Abfall ist erfolgt. Nachfolgend ein Auszug aus der Stellungnahme des Amtes für Wasser und Abfall vom 1. November 2019:
" Die Anlage wurde ausschliesslich durch die Feldschützen
Oberhünigen benutzt. Bei einer geschätzten jährlichen Schusszahl von
2'000 Schuss kann über die gesamte Betriebsdauer von insgesamt rund
200'000 Schuss ausgegangen werden. Aus dieser Gesamtschusszahl
resultiert eine Schadstoffmenge von rund 1.4 t Blei und 63 kg Antimon.
Die belastete Fläche mit einer Belastung von >200 mg Blei / kg Boden misst rund 450 m2.
Bei der Schiessanlage Brügglen handelt es sich um einen sanierungsbedürftigen belasteten Standort. Der Standort muss innerhalb von 3 Jahren nach dessen Stilllegung saniert werden."
Das Ziel der Sanierung besteht in der Beseitigung der konkreten Gefährdungen des betroffenen Schutzgutes Boden mittels Dekontaminationsaushub, so dass nach der Sanierung eine uneingeschränkte Nutzung des Landwirtschaftslandes stattfinden kann.
Der Gemeinderat hat das Geologiebüro Kellerhals + Haefeli AG, Bern, mit der Organisation und Begleitung der Sanierung, sowie die Bay Asbestsanierungen AG, Konolfingen, mit den Baumeisterarbeiten beauftragt. Der Regierungsstatthalter hat die Baubewilligung für die altlastenrechtliche Sanierung im August 2020 erteilt. Mit dem Aushub wurde in der Woche ab 23. August 2021 begonnen. Das Material wurde zunächst auf einem Zwischenlagerplatz in der Nähe des Scheibenstandes deponiert und klassiert. Anschliessend wurden Bodenproben in einem spezialisierten Labor analysiert. Sobald der Laborbericht vorlag, konnte das Material den entsprechenden Entsorgungsunternehmen zugeführt werden. Als Abschluss wurde das Landwirtschaftsland wiederhergestellt, so dass es künftig uneingeschränkt genutzt werden kann.
Die Kosten für die Sanierung werden auf Bund, Kanton und Gemeinde aufgeteilt. Gemäss Vereinbarung mit der Feldschützengesellschaft wurde das Restvermögen des Vereines an die Gemeinde übertragen und als Anteil an die Sanierungskosten verwendet.
Die Sanierung hat Kosten von insgesamt CHF 114'050.25 verursacht (Voruntersuchung, Planung, Ausführung). Die Schlussabrechnung präsentiert sich wie folgt:
Übersicht Arbeiten | CHF | Bemerkungen |
---|---|---|
Voruntersuchung Sanierung Scheibenstand | 9'679.35 | |
Planung Sanierung (inkl. Baubewilligungs-Verfahren) | 8'223.00 | |
Ausführung Sanierung | 96'147.90 | |
Total | 114'050.25 | |
Kostenaufteilung | ||
Anteil Bund | 64'000.00 | 8 Scheiben à 8'000.00 |
Restkosten | 50'050.25 | |
Anteil Kant. Abfallfond | 38'853.00 | |
Anteil Schützengesellschaft aus Fond | 1'188.00 | Kanton + Anteil Schützen = 80 % der Nettokosten |
Anteil Gemeinde | 10'010.00 | 20 % der Nettokosten |
Inzwischen konnten auch die Grundstücke des ehem. Scheibenstandes und des Schützenhauses an den jeweils umliegenden Grundeigentümer übertragen werden. Die altlastentechnische Sanierung der Schiessanlage ist somit abgeschlossen. Die Grundstücke können uneingeschränkt durch die neuen Grundeigentümer genutzt werden.
Oberhünigen, im Oktober 2022
Der Gemeinderat
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3532 Zäziwil
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