Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Falls Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten oder in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie eine Bewilligung. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen: Für Kurzaufenthalte, für den Jahresaufenthalt und die Niederlassung.

Kommen Sie aus einem sog. Drittstaat (weder EU noch EFTA), wird Ihnen in der Regel nur im Familiennachzug oder als hochqualifizierte, spezialisierte Arbeitskraft eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Auch das Recht, Familienangehörige in die Schweiz zu holen, hängt von der Nationalität und vom Aufenthaltsstatus der Gesuchstellenden und der Nachziehenden ab.

Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.