Kantonsstrasse
Die Gemeinde Oberhünigen ist durch die Kantonsstrasse ab Zäziwil bis zur Mühle (Lochmattstrasse 63) erschlossen. Für den Unterhalt ist der Oberingenieurkreis II, Strasseninspektorat Mittelland-Ost, zuständig.
Gemeindestrassen
Die Gemeinde Oberhünigen verfügt über über ein weit verzweigtes Strassennetz sowohl mit Teerstrassen, mehrheitlich aber mit Naturstrassen. Der Gemeinderat ist bestrebt, die Gemeindestrassen gut zu unterhalten und wo nötig punktuell zu erneuern.
Private Hauszufahrten/Privatstrassen
Viele Liegenschaften verfügen über eine private Hauszufahrt. Die Privatstrassen sind grundsätzlich durch die Grundeigentümer zu unterhalten.
Die Gemeinde stellt Kies für das Flicken von Löchern auf Privaten Hauszufahrten zur Verfügung. Ein Kiesbezug ist vorgängig über den Wegmeister anzumelden.
Wanderwege und historische Verkehrswege
In der Gemeinde verlaufen diverse Wanderwege und historische Verkehrswege. Zuständig für die Signalisation ist der Verein Berner Wanderwege (im Auftrag des Kantons). Der Unterhalt und Instandstellungsarbeiten werden durch die Gemeinde ausgeführt.
Berner Wanderwege
Schneeräumung/Winterdienst
Die Schneeräumung wird durch den Wegmeister ausgeführt. Die Gemeindestrassen werden nicht "schwarz" geräumt (eingeschränkter Winterdienst). Bei prekären Verhältnissen kann an exponierten Stellen Glatteis auftreten. Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend aus und passen Sie Ihr Fahrverhalten den Strassenverhältnissen an.
Die Gemeindestrassen haben Priorität und werden zuerst geräumt. Anschliessend wird der Winterdienst auch auf privaten Hauszufahrten ausgeführt.
Da der Wegmeister alleine für den Winterdienst auf dem ganzen Gemeindegebiet zuständig ist, bitten wir um Verständnis, falls bei grösseren Schneemengen die Strassen (noch) nicht geräumt sind.
Strassenaufbrüche / Inanspruchnahme öffentliches Terrain
Strassenaufbrüche und die übermässige Inanspruchnahme des öffentlichen Terrains sind bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.