Siegelungswesen / Siegelungsverfahren

Siegelungswesen / Siegelungsverfahren

Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Der Siegelungsbeamte setzt sich mit den Angehörigen automatisch in Verbindung.

Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind, wenn vorhanden, Testament oder Ehe-/Erbvertrag bereit zu halten. Ebenfalls muss über das Vermögen und gesetzliche Erben Auskunft erteilt werden.

Weitere Informationen zur Siegelung der Erbschaft finden Sie hier.

Bereich Präsidiales
Todesfall

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten


Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.