Feuerwerk / Himmelslaternen

Feuerwerk / Himmelslaternen

Wann ist Feuerwerk erlaubt?

Feuerwerkskörper können grundsätzlich das ganze Jahr bei einem berechtigten Verkäufer bezogen werden. Feuerwerkskörper der Kategorien 1, 2, 3 dürfen gemäss Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper oder der Verpackung abgebrannt werden.

Grundsätzlich dürfen Feuerwerke ohne Abbrandbewilligung abgefeuert werden. Beachten Sie jedoch die Abbrandvorschriften des Kantons Bern.

Für den Bezug sowie die Verwendung und die Lagerung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Weitere Informationen zum Thema Feuerwerk entnehmen Sie bitte der Webseite www.bfu.ch oder derjenigen der Polizei.

Informationen bezüglich Himmelslaternen finden Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten


Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.