Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Tanzplatz Toppwald (Brätlistelle mit Hütte) Der Toppwald ist so gross, dass man sich glatt darin verlaufen könnte. Er umfasst 360 Hektaren, pro Jahr wachsen gegen 4000 Kubikmeter Holz nach. Einst gehörte der Wald zum Schloss Wyl, nach der Auflösung der Landvogteien (1800) ging er an den Kanton Bern über. Ziemlich genau in der Mitte des Toppwaldes befindet sich der Tanzplatz. Das Häuschen mit seinen rot-weiss karierten Vorhängen macht von aussen einen liebevollen Eindruck. Vor der Hütte, die vom Staatsforstbetrieb Schwand verwaltet wird, lädt ein Picknicktisch zum Hinsitzen und eine Feuerstelle zum Bräteln ein. | Staatsforstbetrieb Schwand | ||
Todesschein / Todesurkunde Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). Ein Todesschein / eine Todesurkunde wird durch das betreffende Zivilstandsamt ausgestellt. | Todesurkunde bestellen | ||
Heimatausweis Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort mit einem Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen den Heimatausweis gerne zu. Sie können das Dokument online bestellen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:
| Heimatausweis online bestellen | ||
Handlungsfähigkeitszeugnis Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) einer Person bestätigt. Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, reichen Sie ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein. | Handlungsfähigkeitszeugnis | ||
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer Bürger und Bürgerinnen. Er wird durch die Wohnsitzgemeinde bei Volljährigkeit oder nach einem Zuzug ausgestellt und ist während der Dauer des Wohnsitzes aufzubewahren. Der Aufenthaltsausweis dient als Meldebestätigung für Wochenaufenthalter. Er wird nach dem Zuzug ausgestellt. Sofern sich die Angaben auf dem Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis durch ein zivilstandrechtliches Ereignis oder durch einen Umzug innerhalb der Gemeinde ändern, stellt die Einwohnerkontrolle automatisch einen neuen Ausweis zu. Bei Verlust des Ausweises wird ein kostenpflichtiges Duplikat ausgestellt. Gebühren Duplikat Fr. 20.00 | Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis online bestellen | ||
Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Für eine Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung können Sie im untenstehenden Onlineformuar alle Angaben ausfüllen und an uns übermitteln. Die Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00. | Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung online bestellen | ||
Betreibungsauskunft / Betreibungsregisterauszug Betreibungsauskünfte und -Registerauszüge werden durch das Betreibungs- und Konkursamt erteilt. Für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Oberhünigen ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland zuständig. | Betreibungsauszug | ||
Strafregisterauszug Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen. | Strafregisterauszug Bundesamt für Justiz | ||
Pass und Identitätskarte Benötigen Sie einen neuen Pass oder eine Identitätskarte, oder laufen Ihre Ausweispapiere demnächst ab? Die Ausweisbestellung erfolgt ausschliesslich über eines der sieben Ausweiszentren. Alle Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie über den nachfolgenden Link. | Schweizer Pass und Identitätskarte | ||
Datensperre im Einwohnerregister Sie haben die Möglichkeit für sich eine Datensperre zu beantragen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Somit erteilen wir keine Auskünfte über Ihre registrierten Personendaten (ausgenommen sind Amtsstellen wie Gerichte, Polizei, etc.). Bitte füllen Sie dazu das Gesuch um Datensperre aus und senden dieses zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte resp. Ihres Passes an die Gemeindeverwaltung Oberhünigen. Eine Datensperre gilt nur für die die Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistersystemen (GERES), nicht jedoch andere Daten, die sich beim Kanton, bei der Kirchgemeinde oder bei einem Gemeindeverband befinden. | Datensperrung online beantragen | ||
Ausweis über den registrierten Familienstand Diese Dokumente dienen schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse. Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen. Zuständig für die Ausstellung des Familienscheines ist das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein bestellen (Heimatort Kanton Bern) | ||
Eheschein / Trauungsurkunde Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). | Eheschein | ||
Familienausweis / Familienbüchlein Der Familienausweis (ehem. Familienbüchlein) belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. | Familienausweis bestellen | ||
Personenstandsausweis Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht. Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes. Ausländische Staatsangehörige bestellen die Bestätigung über den registrierten Personenstand beim Zivilstandsamt des Wohnortes. | Personenstandsausweis/Bestätigung über registrierten Personenstand bestellen (Kanton Bern) | ||
Geburtsanzeige / Geburtsschein / Geburtsurkunde Geburtsanzeige
| Geburtsurkunde bestellen (Geburtsort im Kanton Bern) | ||
Mütter- und Väterberatungsstelle Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch. Telefon 031 552 16 16 | Mütter- und Väterberatung Kanton Bern | ||
Bestattung Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Das untenstehende Merkblatt enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung und die Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern. Die Gemeinde Oberhünigen hat das Bestattungswesen dem Gemeindeverband Grosshöchstetten abgetreten, welcher für die Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil verantwortlich ist. Die Gemeindeverwaltung Oberhünigen regelt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen die Formalitäten für Bestattungen auf dem Friedhof Zäziwil. | Bestattungs- und Friedhofreglement (Gemeindeverband Grosshöchstetten) Infoblatt zum Gemeindeverband | Bestattung online anmelden | |
Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige Herzlich willkommen in der Gemeinde Oberhünigen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn Sie sich also nur während der Woche in unserer Gemeinde aufhalten, die Wochenenden aber in Ihrer Wohnsitzgemeinde verbringen, melden Sie sich bitte mit einem Heimatausweis bei uns an. Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie sich über den untenstehenden Link "Zuzug Wochenaufenthalter" anmelden. Dieses ersetzt die - gesetzlich vorgeschriebene - persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht. | Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige eUmzugCH | ||
Umzug innerhalb der Gemeinde Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Oberhünigen muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erledigen. Schweizer Staatsangehörige erhalten einen neuen und konstepflichtigen Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Niederlassungsausweis retour oder melden Sie sich persönlich mit ihm am Schalter der Einwohnerkontrolle. Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link "Umzug innerhalb der Gemeinde" ummelden und erhalten einen neuen und kostenpflichtigen Aufenthaltsausweis. Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises | Umzug innerhalb der Gemeinde eUmzugCH | ||
Altersleitbild Die Ressortleitungen Soziales der Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil, haben gemeinsam ein regionales Altersleitbild erarbeitet. Das Altersleitbild enthält Leitgedanken zum Älter werden und dient als Grundlage für die künftige Seniorenarbeit in der Region. | Altersleitbild | ||
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie, Beziehung oder Ex-Partnerschaft. Sie kann verschiedener Art sein: Körperlich, psychisch, finanziell oder sexuell. Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor. Häusliche Gewalt kann zu psychischen und psycho-somatischen Erkrankungen führen. Zudem gefährdet sie die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Auch sie brauchen Hilfe. Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Verschiedene Stellen informieren, beraten und unterstützen. Hier erfahren Sie mehr: Hallo-Bern - Häusliche Gewalt | Website Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt | ||
Hund Hundehaltung Detaillierte Angaben zu den Pflichten als Hundehalterin oder Hundehalter sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:
| Hund online an- / abmelden | ||
Arbeitslosigkeit Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung findet direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV statt. Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Offene Fragen und Unklarheiten können vor Ort von RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeitern rasch und kompetent beantwortet werden. | Anmeldung Arbeitslositkeit RAV | ||
Gewerbe-/Unternehmensverzeichnis Im Gewerbe-/Unternehmensverzeichnis finden Sie alle registrierten Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe der Gemeinde Oberhünigen.
EasyGov.swiss | EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen | ||
Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft) Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung? Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden. Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder senden Sie uns die Dokumente per Post. Bearbeitungsgebühr Gemeinde CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet). | Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft) | ||
Baugesuch / Baubewilligung Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen:
In den untenstehenden Rubriken finden Sie Antworten auf diese Fragestellungen. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne darüber Auskunft. Kontaktieren Sie uns frühzeitig. Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen, Dokumente und Formulare rund um das Thema Bauen sowie eine Checkliste für die Baueingabe. Die übergeordneten, rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz. | Baureglement Richtplan Erholung und Landschaft mit Umsetzungsprogramm Zonenplan Siedlung und Landschaft | Formulare / Baugesuche | |
Benützung Schulhaus / Schulanlage Oberhünigen Die Gemeinde Oberhünigen vermietet den Schulhaus-Saal mit der dazugehörigen Infrastruktur für Anlässe, Feste, Feiern usw. Es steht ebenfalls eine kleine Küche zur Verfügung. Anfrage und Abgabe Formular für regelmässige Belegungen: | Benützungsvorschriften Gesuch Schulhaus Oberhünigen | ||
Wegzug für Staatsangehörige anderer Länder Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Oberhünigen in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen. Wer sich bei der neuen Gemeinde online (via eUmzugCH) anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Sie haben sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden. | Wegzug für ausländische Staatsangehörige eUmzugCH | ||
Wegzug für Schweizer Staatsangehörige Sie beabsichtigen aus der Gemeinde wegzuziehen? Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen. Den Heimatschein senden wir der Wegzugsgemeinde per Post. Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link "Wegzug für Schweizer Staatsangehörige" abmelden. | Wegzug für Schweizer Staatsangehörige eUmzugCH | ||
Anmeldung / Zuzug für Staatsangehörige anderer Länder Herzlich willkommen in der Gemeinde Oberhünigen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Für den Zuzug werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie das Onlineformular "Zuzug aus dem Ausland" ausfüllen. Dieses ersetzt die persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht. Auf den folgenden Internetseiten vom Kanton Bern erhalten Sie weitere Informationen: | Anmeldung / Zuzug für ausländische Staatsangehörige eUmzugCH | ||
Spartageskarte Gemeinde Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde. Die Gemeinde Oberhünigen bietet keine Tageskarten an. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberhünigen haben jedoch die Möglichkeit, die Spartageskarten persönlich am Schalter bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil zu beziehen. Telefon: 031 710 33 33 Für die digital affine Kundschaft besteht die Möglichkeit ein Sparticket über die SBB App zu beziehen. Weitere Informationen über die Spartageskarte Gemeinde erhalten Sie mit dem untenstehenden Link. | Spartageskarte Gemeinden | ||
Arbeits- und Stundenrapport / Spesenabrechnung Abrechnung Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen | Abrechnung Arbeitszeit Sitzungen Spesen Anleitung Abrechnungsformular Arbeitszeit Sitzungen Spesen Arbeitsrapport Gemeindewerk Arbeitsrapport Wasserbau Entschädigungsbeschluss Gemeinderat 2024 | ||
Familienergänzende Kinderbetreuung Suchen Sie eine Kindertagesstätte oder Tageseltern? Angebote in der Region finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. | www.kibekonolfingen.ch Familienportal Kanton Bern | ||
Betreuungsgutscheine Der Gemeinderat Oberhünigen hat beschlossen, im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem umzustellen. Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2019 das Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen genehmigt. Betreuungsgutscheine werden ausgegeben für Für die Ausrichtung der Beiträge ab 1. August 2022 (Gutscheinperiode 2022/2023) ist das Gesuch möglichst rasch einzureichen, spätestens bis 31. Juli 2022). Bitte beachten: Der Gutschein wird erst ab dem nächsten Monat nach Eingang des vollständigen Gesuches abgegeben (z.B. Eingang vollständiges Gesuch im Juli, Ausrichtung Gutschein ab August). Der Verfahrensablauf wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle aufgeschaltet. | Website Gesundheits- und Fürsorgedirektion | ||
Karten und Kataster RegioGIS Geoportal ÖREB-Kataster | Website Oberhünigen Baugesuch / Baubewilligung | ||
Betreuungsgutscheine Der Gemeinderat Oberhünigen hat beschlossen, im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem umzustellen. Betreuungsgutscheine werden ausgegeben für Für die Ausrichtung der Beiträge ab 1. August 2022 (Gutscheinperiode 2022/2023) ist das Gesuch möglichst rasch einzureichen, spätestens bis 31. Juli 2022. Bitte beachten: Der Gutschein wird erst ab dem nächsten Monat nach Eingang des vollständigen Gesuches abgegeben (z.B. Eingang vollständiges Gesuch im Juli, Ausrichtung Gutschein ab August).
Verfahrensablauf Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.
Antrag über Webapplikation kiBon Antrag in Papierform 2. Ausstellung Betreuungsgutschein 3. Gültigkeit 4. Abrechnung Die Gemeinde vergütet der Kita bzw. der Tagesfamilienorganisation den Wert der Gutscheine und rechnet diese abzüglich des Selbstbehaltes über den Kanton ab (Lastenausgleich).
| Betreuungsgutscheine - Reglement | Webportal kiBon | |
Kleinspiele (Lotto / Tombola / Sportwetten / Pokerturniere) Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. | Lottos mit Sachpreisen/Tombolas | ||
Notfalltreffpunkt Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, infolge einer Katastrophe oder Notlage, können in Zukunft Notfalltreffpunkte (NTP) in den Gemeinden als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung dienen. Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung aus Oberhünigen: | Flyer Notfalltreffpunkt | ||
Mitfahrgelegenheiten - Mitfahrbänkli / Privater Fahrdienst Aufgrund der geltenden Vorschriften hat Oberhünigen keinen Anspruch, am öffentlichen Verkehr angebunden zu werden. Für Personen, welche über kein Auto verfügen, bestehen folgende Möglichkeiten:
Mitfahrbänkli-Netz Region Konolfingen Das Mitfahrbänkli-Netz verbindet die Dörfer rund um die Gemeinde Konolfingen, welche über keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügen, mit Konolfingen. Regeln Mitfahren Ein vorbeifahrendes Auto kann nun die wartende Person ein Stück mitnehmen und verhilft dieser so zu mehr Flexibilität und Selbstbestimmung. Sobald die mitgenommene Person wieder aus dem Auto aussteigt, war das eine hilfreiche Geste der autofahrenden Person, ohne weitere Verpflichtungen. Dies verursacht keinen zusätzlichen Aufwand und schont die Umwelt – ganz unkompliziert. Freiwillig Kinder Haftung Standorte Mitfahrbänkli: Dieses Projekt wurde realisiert:
Privater Fahrdienst Der private Fahrdienst bietet Personen ohne Auto Gelegenheit, eine Mitfahrmöglichkeit zu erhalten. Es benötigt dazu immer auch Bürgerinnen und Bürger, welche eine Mitfahrgelegenheit ermöglichen. Die Gemeindeverwaltung koordiniert Angebot und Nachfrage. Wer gewillt ist, regelmässig Personen zu transportieren oder wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet sich mittels Formular, telefonisch oder per Mail bei der Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung nimmt die Kontaktdaten auf und gibt diese an interessierte Personen weiter. Die Abmachungen werden anschliessend direkt zwischen den Betroffenen vereinbart. Es wird auch auf die Richtlinien für den privaten Fahrdienst verwiesen | Formular Organisation privater Fahrdienst (Mitfahrgelegenheiten) Richtlinien privater Fahrdienst (Mitfahrgelegenheiten) | ||
Kunststoffrecycling Was wird gesammelt?
Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcken:
Alle Verkaufs- und Sammelstellen sowie weitere Hintergründe unter: | Kunststoff-Sammlung mit «Bring Plastic back» |
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Während den Festtagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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