Tanzplatz Toppwald (Brätlistelle mit Hütte)  Der Toppwald ist so gross, dass man sich glatt darin verlaufen könnte. Er umfasst 360 Hektaren, pro Jahr wachsen gegen 4000 Kubikmeter Holz nach. Einst gehörte der Wald zum Schloss Wyl, nach der Auflösung der Landvogteien (1800) ging er an den Kanton Bern über. Ziemlich genau in der Mitte des Toppwaldes befindet sich der Tanzplatz. Das Häuschen mit seinen rot-weiss karierten Vorhängen macht von aussen einen liebevollen Eindruck. Vor der Hütte, die vom Staatsforstbetrieb Schwand verwaltet wird, lädt ein Picknicktisch zum Hinsitzen und eine Feuerstelle zum Bräteln ein. | | | Staatsforstbetrieb Schwand
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Todesschein / Todesurkunde  Den Todesschein (Todesurkunde) erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). Ein Todesschein / eine Todesurkunde wird durch das betreffende Zivilstandsamt ausgestellt. | | | Todesurkunde bestellen
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Heimatausweis  Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort mit einem Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen den Heimatausweis gerne zu. Sie können das Dokument online bestellen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben: - die genaue Aufenthaltsadresse
- den Aufenthaltszweck
- die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Heimatausweise sind kostenpflichtig (Neuausstellung Fr. 20.00 / Verlängerung Fr. 10.00) und werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
| | | Heimatausweis online bestellen
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Handlungsfähigkeitszeugnis  Mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis werden die Mündigkeit und die Urteilsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit) einer Person bestätigt. Um ein Handlungsfähigkeitszeugnis zu erhalten, reichen Sie ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein. | | | Handlungsfähigkeitszeugnis
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Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis  Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer Bürger und Bürgerinnen. Er wird durch die Wohnsitzgemeinde bei Volljährigkeit oder nach einem Zuzug ausgestellt und ist während der Dauer des Wohnsitzes aufzubewahren. Der Aufenthaltsausweis dient als Meldebestätigung für Wochenaufenthalter. Er wird nach dem Zuzug ausgestellt. Sofern sich die Angaben auf dem Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis durch ein zivilstandrechtliches Ereignis oder durch einen Umzug innerhalb der Gemeinde ändern, stellt die Einwohnerkontrolle automatisch einen neuen Ausweis zu. Bei Verlust des Ausweises wird ein kostenpflichtiges Duplikat ausgestellt. Gebühren Duplikat Fr. 20.00 | | | Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis online bestellen
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Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung  Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Für eine Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung können Sie im untenstehenden Onlineformuar alle Angaben ausfüllen und an uns übermitteln. Die Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00. | | | Wohnsitzbescheinigung / Wohnsitzbestätigung online bestellen
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Hauptwohnsitzbestätigung (Handänderungssteuer)  Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung der ersten CHF 800‘000.00 der Gegenleistung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Diese Nutzung muss ununterbrochen zwei Jahre dauern, wobei für die Begründung des Hauptwohnsitzes zusätzlich eine Frist von einem Jahr (bei Kauf einer fertigen Baute) bzw. zwei Jahren (wenn die Baute noch erstellt werden muss) zur Verfügung steht. Während dieser Zeit wird die Forderung auf Zahlung der Handänderungssteuer gestundet und durch ein gesetzliches Grundpfandrecht sichergestellt. Dem Grundbuchamt ist in jedem Fall das durch die zuständige Einwohnergemeinde ausgefüllte Formular (Hauptwohnsitzbestätigung) einzureichen. | | | Hauptwohnsitzbestätigung online bestellen Handänderungssteuer
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Betreibungsauskunft / Betreibungsregisterauszug  Betreibungsauskünfte und -Registerauszüge werden durch das Betreibungs- und Konkursamt erteilt. Für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Oberhünigen ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland zuständig. | | | Betreibungsauszug
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Strafregisterauszug  Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen. | | | Strafregisterauszug Bundesamt für Justiz
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Pass und Identitätskarte  Benötigen Sie einen neuen Pass oder eine Identitätskarte, oder laufen Ihre Ausweispapiere demnächst ab? Die Ausweisbestellung erfolgt ausschliesslich über eines der sieben Ausweiszentren. Alle Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie über den nachfolgenden Link. | | | Schweizer Pass und Identitätskarte
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Datensperre im Einwohnerregister  Sie haben die Möglichkeit für sich eine Datensperre zu beantragen, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Somit erteilen wir keine Auskünfte über Ihre registrierten Personendaten (ausgenommen sind Amtsstellen wie Gerichte, Polizei, etc.). Bitte füllen Sie dazu das Gesuch um Datensperre aus und senden dieses zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte resp. Ihres Passes an die Gemeindeverwaltung Oberhünigen. Eine Datensperre gilt nur für die die Daten in der Zentralen Personenverwaltung (ZPV) und den Gemeinderegistersystemen (GERES), nicht jedoch andere Daten, die sich beim Kanton, bei der Kirchgemeinde oder bei einem Gemeindeverband befinden. | | | Datensperrung online beantragen
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Ausweis über den registrierten Familienstand  Diese Dokumente dienen schweizerischen Staatsangehörigen zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse. Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen. Zuständig für die Ausstellung des Familienscheines ist das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes. | | | Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. Familienschein bestellen (Heimatort Kanton Bern)
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Eheschein / Trauungsurkunde  Den Eheschein (Trauungsurkunde) erhalten Sie beim Zivilstandesamt des Trauungsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes). | | | Eheschein
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Familienausweis / Familienbüchlein  Der Familienausweis (ehem. Familienbüchlein) belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt. | | | Familienausweis bestellen
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Personenstandsausweis  Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht. Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes. Ausländische Staatsangehörige bestellen die Bestätigung über den registrierten Personenstand beim Zivilstandsamt des Wohnortes. | | | Personenstandsausweis/Bestätigung über registrierten Personenstand bestellen (Kanton Bern)
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Geburtsanzeige / Geburtsschein / Geburtsurkunde  Geburtsanzeige
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Informationen über die Geburt Ihres Kindes finden Sie hier. Geburtsschein (Geburtsurkunde)
Den Geburtsschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
| | | Geburtsurkunde bestellen (Geburtsort im Kanton Bern)
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Mütter- und Väterberatungsstelle  Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch. Telefon 031 552 16 16 | | | Mütter- und Väterberatung Kanton Bern
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Bestattung  Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Das untenstehende Merkblatt enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung und die Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern. Die Gemeinde Oberhünigen hat das Bestattungswesen dem Gemeindeverband Grosshöchstetten abgetreten, welcher für die Gemeinden Bowil, Grosshöchstetten, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil verantwortlich ist. Die Gemeindeverwaltung Oberhünigen regelt in Zusammenarbeit mit den Angehörigen oder dem Bestattungsunternehmen die Formalitäten für Bestattungen auf dem Friedhof Zäziwil. | Bestattungs- und Friedhofreglement (Gemeindeverband Grosshöchstetten) Bestattungs- und Friedhofreglement- Gebührentarif Infoblatt Todesfall Oberhünigen
| | Bestattung online anmelden
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Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige  Herzlich willkommen in der Gemeinde Oberhünigen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: - Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein, Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
- Krankenkassenkarte
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 / volljährige Person
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung "eUmzugCH" nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen.
Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit regelmässig an einem anderen Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen.
Wenn Sie sich also nur während der Woche in unserer Gemeinde aufhalten, die Wochenenden aber in Ihrer Wohnsitzgemeinde verbringen, melden Sie sich bitte mit einem Heimatausweis bei uns an. Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie sich über den untenstehenden Link "Zuzug Wochenaufenthalter" anmelden. Dieses ersetzt die - gesetzlich vorgeschriebene - persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht. | | | Anmeldung / Zuzug für Schweizer Staatsangehörige eUmzugCH
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Umzug innerhalb der Gemeinde  Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Oberhünigen muss spätestens 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erledigen. Schweizer Staatsangehörige erhalten einen neuen und konstepflichtigen Niederlassungsausweis. Senden Sie uns hierfür Ihren alten Niederlassungsausweis retour oder melden Sie sich persönlich mit ihm am Schalter der Einwohnerkontrolle. Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link "Umzug innerhalb der Gemeinde" ummelden und erhalten einen neuen und kostenpflichtigen Aufenthaltsausweis. Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen melden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern zur Aktualisierung des Ausländerausweises | | | Umzug innerhalb der Gemeinde eUmzugCH
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Altersleitbild  Die Ressortleitungen Soziales der Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Grosshöchstetten, Landiswil, Mirchel, Oberhünigen, Oberthal, Walkringen und Zäziwil, haben gemeinsam ein regionales Altersleitbild erarbeitet. Das Altersleitbild enthält Leitgedanken zum Älter werden und dient als Grundlage für die künftige Seniorenarbeit in der Region. | Altersleitbild
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Häusliche Gewalt  Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie, Beziehung oder Ex-Partnerschaft. Sie kann verschiedener Art sein: Körperlich, psychisch, finanziell oder sexuell. Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor. Häusliche Gewalt kann zu psychischen und psycho-somatischen Erkrankungen führen. Zudem gefährdet sie die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Auch sie brauchen Hilfe. Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Verschiedene Stellen informieren, beraten und unterstützen. Hier erfahren Sie mehr: Hallo-Bern - Häusliche Gewalt Notfallkarten (verschiedene Sprachen) | | | Website Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
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Hund  Hundehaltung
Es ist wichtig, sich vor dem Kauf mit den hohen Anforderungen an die Hundehaltung auseinander zu setzen und sich auch als routienierte Hundehalterin oder als routinierter Hundehalter regelmässig über die aktuellen Vorgaben zu informieren. Detaillierte Angaben zu den Pflichten als Hundehalterin oder Hundehalter sowie weiterführende Informationen finden Sie unter: Hundetaxe
Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August älter als 6 Monate alt sind. Die Taxe beträgt pro Hund und Jahr Fr. 50.00. Die Rechnung wird den Hundehaltern jeweils Ende August zugestellt. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Hundedatenbank Amicus
Die Hundedatenbank Amicus garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bietet eine hohe Datenqualität. Gemeinden erfassen Hundehalter und deren Adressen, Tierärzte kennzeichnen Hunde und übernehmen die Erstregistrierung und Hundehalter melden Mutationen. Damit wird die Rückverfolgbarkeit gewährleistet und illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden können aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bietet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren von Besitzern bei ausgesetzten oder entlaufenen Hunden.
| | | Hund online an- / abmelden
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Arbeitslosigkeit  Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung findet direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV statt. Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen. Offene Fragen und Unklarheiten können vor Ort von RAV-Mitarbeiterinnen und RAV-Mitarbeitern rasch und kompetent beantwortet werden.
Sie können sich bei jeder Regionalen Arbeitsvermittlung im Kanton Bern anmelden. Melden Sie sich möglichst rasch, aber spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Die Beratungsgespräche finden anschliessend beim für Ihren Wohnsitz zuständigen RAV statt.
Um die Anmeldung vorzunehmen, benötigt das RAV entweder Ihren Pass, Ihre Identitätskarte, Ihren Führerschein oder Ausländerausweis. Damit sich Ihre Personalberaterin oder Ihr Personalberater gezielt auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten kann, nehmen Sie ebenfalls Ihre aktuellen Bewerbungsunterlagen mit (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Regionale Arbeitsvermittlung in Gümligen oder informieren sich online unter www.vol.be.ch.
Weitere informativ nützliche Links finden Sie unter www.arbeit.swiss. | | | Anmeldung Arbeitslositkeit RAV
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Gewerbe-/Unternehmensverzeichnis  Im Gewerbe-/Unternehmensverzeichnis finden Sie alle registrierten Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe der Gemeinde Oberhünigen.
Über das Login der Webseite können die Gewerbeangaben eingetragen und bearbeitet werden. EasyGov.swiss
EasyGov.swiss ist Teil der E-Government-Strategie Schweiz und vereint Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auf einem Online-Portal. Auf EasyGov.swiss können Sie als angehende Unternehmerin und Unternehmer Ihre neue Firma direkt online bei der zuständigen Behörde für das Handelsregister, die AHV, die Mehrwertsteuer oder die Unfallversicherung anmelden. Unternehmungen, die bereits im Handelsregister erfasst sind, können ihre Einträge online bearbeiten. | | | EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)  Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung? Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden. Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Gemeindeverwaltung oder senden Sie uns die Dokumente per Post. Bearbeitungsgebühr Gemeinde CHF 20.00 (die Gebühren des Regierungsstatthalteramtes werden separat verrechnet). | | | Gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaft)
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Baugesuch / Baubewilligung  Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen: - Was ist baubewilligungspflichtig und was kann ich ohne Baugesuch ausführen?
- Was muss ich bei der Baueingabe beachten und wie ist die baurechtliche Situation bei meinem Grundstück zu beurteilen?
In den untenstehenden Rubriken finden Sie Antworten auf diese Fragestellungen. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne darüber Auskunft. Kontaktieren Sie uns frühzeitig. Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen, Dokumente und Formulare rund um das Thema Bauen sowie eine Checkliste für die Baueingabe. Die übergeordneten, rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz.
Neu ist das Baugesuch zwingend elektronisch via eBau einzureichen. Weitere Informationen dazu - siehe unten. | Baureglement Richtplan Erholung und Landschaft mit Umsetzungsprogramm Zonenplan Siedlung und Landschaft
| | Formulare / Baugesuche
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Benützung Schulhaus / Schulanlage Oberhünigen  Die Gemeinde Oberhünigen vermietet den Schulhaus-Saal mit der dazugehörigen Infrastruktur für Anlässe, Feste, Feiern usw. Es steht ebenfalls eine kleine Küche zur Verfügung.
Kosten:
Einheimische: Fr. 80.00
Auswärtige: Fr. 200.00
Die Vorschriften sowie das Formular für die Miete der Räumlichkeiten können Sie unten abrufen.
Anfragen und Abgabe Formular für einmalige Anlässe:
Brand Silvana
Luzernstrasse 224
3078 Richigen
Tel. 078 724 26 60 E-Mail Anfrage und Abgabe Formular für regelmässige Belegungen:
Gemeindeverwaltung Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Tel. 031 710 33 33 E-Mail | Benützungsvorschriften Gesuch Schulhaus Oberhünigen
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Wegzug für Staatsangehörige anderer Länder  Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Oberhünigen in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab. Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen. Wer sich bei der neuen Gemeinde online (via eUmzugCH) anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Sie haben sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde wieder anzumelden.
Abmeldebestätigung
Auf Wunsch erhalten Sie eine Abmeldebestätigung. Sie können diese bei der Abmeldung am Schalter verlangen oder per E-Mail bei der Gemeindeschreiberei bestellen. | | | Wegzug für ausländische Staatsangehörige eUmzugCH
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Wegzug für Schweizer Staatsangehörige  Sie beabsichtigen aus der Gemeinde wegzuziehen?
Dann bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden. Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch online über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen. Den Heimatschein senden wir der Wegzugsgemeinde per Post. Wochenaufenthalter können sich über den untenstehenden Link "Wegzug für Schweizer Staatsangehörige" abmelden.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland benötigen wir die genaue Auslandadresse und die Adresse einer Kontaktperson in der Schweiz. Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig bei unserem Steuerbüro. Merkblatt für Auslandschweizer
Militärdienstpflichtige
Das Dienstbüchlein ist für die Abmeldung dem Sektionschef einzusenden.
Feuerwehr-Aktive
Feuerwehr-Aktive haben den Wegzug bei der Feuerwehrorganisation Region Konolfingen zu melden und ihre Dienstkleidung abzugeben.
Zivilschutzdienstpflichtige
Zivilschutzdienstpflichtige haben den Wegzug bei der Zivilschutzorganisation Kiesental zu melden. Bitte reichen Sie das Dienstbüchlein ein und geben Ihre Dienstkleidung ab. | | | Wegzug für Schweizer Staatsangehörige eUmzugCH
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Anmeldung / Zuzug für Staatsangehörige anderer Länder  Herzlich willkommen in der Gemeinde Oberhünigen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an. Für den Zuzug werden folgende Unterlagen benötigt: - Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Abmeldebestätigung der früheren Wohnsitzgemeinde
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Zuzug elektronisch über den untenstehenden Link "eUmzugCH" erfolgen.
Bei Zuzügen aus dem Ausland muss die Anmeldung zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen. Zur Beschleunigung der Anmeldung können Sie das Onlineformular "Zuzug aus dem Ausland" ausfüllen. Dieses ersetzt die persönliche Anmeldung am Schalter jedoch nicht. Auf den folgenden Internetseiten vom Kanton Bern erhalten Sie weitere Informationen: | | | Anmeldung / Zuzug für ausländische Staatsangehörige eUmzugCH
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Spartageskarte Gemeinde  Die Gemeinde Oberhünigen bietet keine Spartageskarten an. Für die digital affine Kundschaft besteht die Möglichkeit ein Sparticket über die SBB App zu beziehen. Weitere Informationen zu den Spartageskarten finden Sie im untenstehenden Link. | | | Spartageskarte Gemeinden
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Arbeits- und Stundenrapport / Spesenabrechnung  Abrechnung Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen
Bitte erfassen Sie Ihre Arbeitseinsätze, Sitzungen und Spesen für persönliche Ausgaben zu Gunsten der Gemeinde mit Hilfe des Formulars "Abrechnung Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen".
Kurzanleitung / Formular Abrechnung für Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen
Die Kurzanleitung enthält hilfreiche Informationen über die Erfassung und Weiterverarbeitung des Formular Abrechnung für Arbeitszeit, Sitzungen und Spesen. | Abrechnung Arbeitszeit Sitzungen Spesen Anleitung Abrechnungsformular Arbeitszeit Sitzungen Spesen Arbeitsrapport Gemeindewerk Arbeitsrapport Wasserbau Entschädigungsbeschluss Gemeinderat 2024 Entschädigungsbeschluss Gemeinderat 2025
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Familienergänzende Kinderbetreuung  Suchen Sie eine Kindertagesstätte oder Tageseltern? Angebote in der Region finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. | | | www.kibekonolfingen.ch Familienportal Kanton Bern
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Betreuungsgutscheine  Der Gemeinderat Oberhünigen hat beschlossen, im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem umzustellen. Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2019 das Reglement über die Abgabe von Betreuungsgutscheinen genehmigt. Betreuungsgutscheine werden ausgegeben für
a) vorschulpflichtige Kinder für Kindertagesstätten bis zum Eintritt
in den Kindergarten
b) vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis und mit der
vierten Klasse für Tagesfamilien Für die Ausrichtung der Beiträge ab 1. August 2022 (Gutscheinperiode 2022/2023) ist das Gesuch möglichst rasch einzureichen, spätestens bis 31. Juli 2022). Bitte beachten: Der Gutschein wird erst ab dem nächsten Monat nach Eingang des vollständigen Gesuches abgegeben (z.B. Eingang vollständiges Gesuch im Juli, Ausrichtung Gutschein ab August). Der Verfahrensablauf wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle aufgeschaltet. | | | Website Gesundheits- und Fürsorgedirektion
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Karten und Kataster  RegioGIS
Mit dem RegioGIS können Sie Daten und Pläne der amtlichen Vermessung sichten und ausdrucken. Unter anderem kann auch ein Situationsplan für die Baueingabe (kleine Baubewilligung) erstellt werden. Geoportal
Offizielle Publikationsplattform des Kantons Bern für Geoinformationen; zeigt Übersichtskarten u.a. mit Altlasten, Gewässernetz, Gewässerschutzzonen, Grundwasserkarte, Versickerungskarte. ÖREB-Kataster
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Flyer ÖREB-Kataster | | | Website Oberhünigen Baugesuch / Baubewilligung
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Betreuungsgutscheine  Der Gemeinderat Oberhünigen hat beschlossen, im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem umzustellen. Betreuungsgutscheine werden ausgegeben für
a) vorschulpflichtige Kinder für Kindertagesstätten bis zum Eintritt
in den Kindergarten
b) vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis und mit der
vierten Klasse für Tagesfamilien Für die Ausrichtung der Beiträge ab 1. August 2022 (Gutscheinperiode 2022/2023) ist das Gesuch möglichst rasch einzureichen, spätestens bis 31. Juli 2022. Bitte beachten: Der Gutschein wird erst ab dem nächsten Monat nach Eingang des vollständigen Gesuches abgegeben (z.B. Eingang vollständiges Gesuch im Juli, Ausrichtung Gutschein ab August). Verfahrensablauf Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein? - Das massgebende Familieneinkommen liegt unter Fr. 160'000.00.
- Es besteht ein Bedarf nach Familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden. Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?
Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas / Tagesfamilien-organisationen Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen.
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Um einen Betreuungsgutschein zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten
- per Webapplikation kiBon (elektronisch)
- in Papierform
1. Antrag Betreuungsgutschein
Antrag über Webapplikation kiBon
Die Eltern stellen per Webapplikation kiBon einen Antrag in ihrer Wohngemeinde für einen Betreuungsgutschein. Sie geben ihre finanzielle Situation an und hinterlegen die notwendigen Dokumente, um den Unterstützungsbedarf an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu belegen. Antrag in Papierform
Die Eltern stellen bei der Wohngemeinde schriftlich ein Gesuch um einen Betreuungsgutschein und reichen alle zur Prüfung des Anspruchs notwendigen Unterlagen bei. Das Gesuch wird danach von der Gemeindeverwaltung im System kiBon erfasst.
2. Ausstellung Betreuungsgutschein
Sobald die Platzbestätigung der Institution vorliegt, prüft die Gemeinde den Anspruch, berechnet den Betreuungsgutschein und stellt diesen aus (mittels Verfügung).
3. Gültigkeit
Ein Betreuungsgutschein wird befristet und maximal für die Dauer einer Tarifperiode ausgestellt. Diese dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli.
4. Abrechnung
Die Kita oder Tagesfamilienorganisation zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt. Die Gemeinde vergütet der Kita bzw. der Tagesfamilienorganisation den Wert der Gutscheine und rechnet diese abzüglich des Selbstbehaltes über den Kanton ab (Lastenausgleich). Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt.
Notwendige Angaben / Unterlagen
Für die Berechnung der Elternbeiträge haben die Eltern Angaben zu machen über:
- den Bedarfsgrund
- das massgebende Einkommen
- die Familiengrösse
- das Alter des Kindes
- den Leistungserbringer
- das vereinbarte Betreuungspensum
- die Kosten für das vereinbarte Betreuungspensum
Die Einreichung der Angaben erfolgt entweder online über die Webapplikation kiBon oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung. Sämtliche Formulare können als Word-Dokument hier abgerufen werden.
| Betreuungsgutscheine - Reglement
| | Webportal kiBon
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Kleinspiele (Lotto / Tombola / Sportwetten / Pokerturniere)  Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. | | | Lottos mit Sachpreisen/Tombolas
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Notfalltreffpunkt  Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, infolge einer Katastrophe oder Notlage, können in Zukunft Notfalltreffpunkte (NTP) in den Gemeinden als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung dienen. Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung aus Oberhünigen:
Gemeindehaus Konolfingen
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Notfalltreffpunkt.ch oder auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär. | Flyer Notfalltreffpunkt
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Mitfahrgelegenheiten - Mitfahrbänkli / Privater Fahrdienst  Aufgrund der geltenden Vorschriften hat Oberhünigen keinen Anspruch, am öffentlichen Verkehr angebunden zu werden. Für Personen, welche über kein Auto verfügen, bestehen folgende Möglichkeiten: Mitfahrbänkli-Netz Region Konolfingen Das Mitfahrbänkli-Netz verbindet die Dörfer rund um die Gemeinde Konolfingen, welche über keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügen, mit Konolfingen. Regeln Mitfahren
Wer auf einem Mitfahrbänkli Platz nimmt, signalisiert: "Ich möchte gerne mitfahren." Ein vorbeifahrendes Auto kann nun die wartende Person ein Stück mitnehmen und verhilft dieser so zu mehr Flexibilität und Selbstbestimmung. Sobald die mitgenommene Person wieder aus dem Auto aussteigt, war das eine hilfreiche Geste der autofahrenden Person, ohne weitere Verpflichtungen. Dies verursacht keinen zusätzlichen Aufwand und schont die Umwelt – ganz unkompliziert. Freiwillig
Den Autofahrer:innen steht es frei, Personen mitzunehmen, das gleiche gilt für einsteigende Mitfahrer:innen. Kinder
Ohne Einwilligung der Eltern werden Autofahrende gebeten, keine Kinder mitzunehmen. Die Eltern informieren ihre Kinder, keine Signale zur Mitfahrt zu geben sowie nicht in fremde Autos zu steigen. Haftung
Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Autofahrer:innen und Mitfahrer:innen. Die Gemeinden übernehmen keine Haftung. Schäden müssen mit privaten Versicherungen abgedeckt werden. Standorte Mitfahrbänkli:
In Oberhünigen: bei der Liegenschaft Hünigenstrasse 2 (ehem. Gemeindehaus) Rund um Konolfingen sind die Standorte auf dem Plan ersichtlich. Dieses Projekt wurde realisiert:
Durch die Altersbeauftragten mit dem Auftrag vom Ausschuss für Alters und Gesundheitsfragen Region Konolfingen (AAG), mit einer Spende des Pro Senectute Fördervereins Emmental Oberaargau, mit Gemeindebeiträgen sowie unter Mithilfe von freiwillig arbeitenden Senior:innen. Privater Fahrdienst Der private Fahrdienst bietet Personen ohne Auto Gelegenheit, eine Mitfahrmöglichkeit zu erhalten. Es benötigt dazu immer auch Bürgerinnen und Bürger, welche eine Mitfahrgelegenheit ermöglichen. Die Gemeindeverwaltung koordiniert Angebot und Nachfrage. Wer gewillt ist, regelmässig Personen zu transportieren oder wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet sich mittels Formular, telefonisch oder per Mail bei der Gemeindeverwaltung. Die Verwaltung nimmt die Kontaktdaten auf und gibt diese an interessierte Personen weiter. Die Abmachungen werden anschliessend direkt zwischen den Betroffenen vereinbart. Es wird auch auf die Richtlinien für den privaten Fahrdienst verwiesen | Formular Organisation privater Fahrdienst (Mitfahrgelegenheiten) Richtlinien privater Fahrdienst (Mitfahrgelegenheiten)
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Kunststoffrecycling  Was wird gesammelt? - Folien wie Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli usw.
- Plastikflaschen und Getränkekarton wie für Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler usw.
- Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte-/Obst- und Fleischschalen usw.
- Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher usw.
- Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen usw.
- Wichtig: PET-Getränkeflaschen gehören weiterhin in die separate PET-Sammlung.
Verkaufspreise je Rolle à 10 Säcken: - 17 Liter: CHF 10.-
- 35 Liter: CHF 19.-
- 60 Liter: CHF 32.-
- 110 Liter: CHF 57.-
Verkaufsstellen in Zäziwil:
- Dorfmetzg Keller GmbH
- Zäzibiene, Imkereiartikel + Bioprodukte
- Käserei Eyweid AG
- Volg Zäziwil
Sammelstelle in Zäziwil:
Wertstoffsammelstelle Eyweid, Zäziwil
Alle Verkaufs- und Sammelstellen sowie weitere Hintergründe unter: www.plasticrecycler.ch www.sammelsack.ch www.avag.ch | Kunststoff-Sammlung mit «Bring Plastic back»
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